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Online-Scheidung

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, alle Informationen, die für die Einleitung eines Scheidungsverfahrens erforderlich sind, online an uns zu übermitteln. Den Scheidungstermin müssen Sie auf alle Fälle persönlich bei Gericht wahrnehmen; insoweit meint "Online-Scheidung" nicht mehr, als dass Sie uns die für den Scheidungsantrag erforderlichen Informationen online zur Verfügung stellen können.

Mit den in dem nachfolgenden Formular enthaltenen Informationen sind wir in der Lage, den Scheidungsantrag für Sie zu fertigen. Es handelt sich dabei allerdings um den "einfachen" Scheidungsantrag ohne weitere Anträge z.B. zum Umgangsrecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich oder ähnliches. Ob weitere Anträge gestellt werden sollen, sollten wir in einem persönlichen Gespräch, gerne auch telefonisch, klären.

Die Übermittlung der Informationen führt noch nicht zum Abschluss eines Anwaltvertrages. Nach Eingang Ihrer Informationen werden wir uns noch einmal mit Ihnen in Verbindung setzen. Erst mit Übersendung der Vollmacht kommt der Mandatsvertrag zustande. Die Vollmacht können Sie auf der Seite "Download" herunterladen und dann auch direkt an uns übersenden.

Auf vielen Seiten für "online-Scheidungen" wird davon gesprochen, dass die Kosten einer Online-Scheidung günstig seien; die Kosten für das Scheidungsverfahren ergeben sich aus dem Gegenstandswert, der wiederrum vom Netto-Einkommen der Eheleute sowie der beim Versorgungsausgleich zu berücksichtigenden Anwartschaften sowie evtl. weiterer Anträge abhängt. Die Kosten sind also genauso hoch wie bei einer Scheidung, bei der Sie den Anwalt vorher persönlich aufgesucht haben! Aus diesem Grund bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, uns jederzeit persönlich aufzusuchen. Der Vorteil, den Sie durch die "Online-Scheidung" haben ist, dass es nicht unbedingt zu einer persönlichen Besprechung mit dem Anwalt kommen muss, dass Sie uns bundesweit beauftragen können und dass Sie uns, wie aber in unserer Kanzlei auch in anderen Sachen üblich, die Unterlagen auf elektronischen Wege zukommen lassen können und somit Zeit erspart wird.

Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns gerne an.

Ihr Rechtsanwalt
Antragsteller ist
Ihre Daten







Daten des Ehepartners



Letzter gemeinsamer Wohnsitz:
Wer wird nach der Scheidung in der gemeinsamen Wohnung verbleiben?
Angaben zur Heirat:



Hinweis: Eine Trennung von Tisch und Bett innerhalb der gemeinsamen Wohnung gilt ebenfalls als Trennung.

Stimmt der Ehegatte der Scheidung zu?
Gibt es gemeinsame Kinder?



Bei wem leben die gemeinsamen Kinder?
Wie ist der Ehegattenunterhalt vereinbart?
Ist der gemeinsame Hausrat aufgeteilt?
Wie hoch ist ungefähr das monatliche Nettoeinkommen?
Gibt es weitere Angaben oder haben Sie Fragen?