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Familienrecht

Wir sind insbesondere auch auf dem Gebiet des Familienrechts für Sie tätig. Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei auf alle Bereiche des Familienrechts von A (wie Auskunftsanspruch) bis Z (wie Zugewinnausgleichsanspruch). Egal, ob Sie unsere Vertretung im Scheidungsverfahren wünschen, Umgangsrechtsansprüche geltend machen wollen oder aber Unterhaltsansprüche zu prüfen sind, wir sind Ihre Interessenvertreter.

Falls Sie auf der Suche nach einem Vertreter in einem Scheidungsverfahren sind, ist für Sie vielleicht auch unsere Seite "online-Scheidung" interessant, auf der Sie alle für die erste Kontaktaufnahme erforderlichen Informationen an uns übermitteln können. Wir werden uns nach Erhalt Ihrer Email mit Ihnen in Verbindung setzen und den Sachverhalt mit Ihnen erörtern. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie uns die im Bereich "downloads" bereitgestellte Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben übermittelt haben. Ferner haben wir in unserem Download-Bereich den vom Gericht verwendeten "Fragebogen zum Versorgungsausgleich" bereitgestellt. Dieses Formular müssen Sie im Fall der Stellung eines Scheidungsantrags grundsätzlich bei Gericht einreichen.

Neben den "klassischen" Bereichen wie Scheidung und Unterhalt gewinnen zunehmend auch andere Bereiche des familiären Zusammenlebens rechtliche Bedeutung. So geht es z.B. auch um die Geltendmachung von Umgangsansprüchen mit ehelichen und nichtehelichen Kindern oder gar Enkelkindern, der Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, der Regelung des Sorgerechts, der Aufteilung von Hausrat, der Auseinandersetzung eines gemeinsam während der Ehe angeschafften Hauses oder die Entlassung aus Kreditverträgen, die im Interesse des anderen Ehepartners unterschrieben wurden.

In all diesen Bereichen werden wir für Sie tätig, um Ihre Interessen und insbesondere auch die Interessen der beteiligten Kinder durchzusetzen.

Häufig ist es vor dem Gang zu Gericht sinnvoll, Regelungen im Rahmen eines Ehevertrages zu treffen, um Streitpunkte für das gerichtliche Verfahren zu minimieren und insbesondere auch, um Kosten zu reduzieren. Auch bei dem Entwurf von Eheverträgen, der Verhandlung mit der Gegenseite oder einfach nur einer Beratung sind wir Ihr Ansprechpartner.

Uns ist bewusst, dass im Rahmen der Regelung familienrechtlicher Angelegenheiten - insbesondere dann, wenn Kinder beteiligt sind - die emotionale Seite eine erhebliche Rolle spielt. Wir versuchen bei unserer Arbeit, gerade diesen Punkt besonders zu berücksichtigen, um für alle Beteiligten Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die auch zukünftig ein tragfähiges Konzept für einen respektvollen Umgang miteinander darstellen.

Denn eins sollten Sie in Ihrem Streit nicht vergessen: gerade wenn aus einer Beziehung Kinder hervorgegangen sind, endet die Beziehung zum Ehepartner nicht mit der Scheidung. Über die Kinder haben Sie voraussichtlich noch für einen sehr langen Zeitraum Kontakt zum anderen Elternteil. Sei es, dass Sie auf der Hochzeit Ihres Kindes mit dem anderen Elternteil zusammentreffen oder Sie gar gemeinsam bei der Taufe des Enkelkindes auftreten.

Wir werden versuchen, diesen Umständen in unserer Tätigkeit gerecht zu werden und auch insoweit Ihre Interessen in das Verfahren einbringen. Sprechen Sie uns an.

 

 

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