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Strafrecht / Ordnungswidrikeitenrecht

Wir vertreten Sie in allen strafrechlichen Angelegenheiten, behalten uns aber vor, individuell zu entscheiden, ob wir eine Strafverteidigung moralisch vertreten können.

Sei es, dass Sie eine Straftat begangen haben und nun das für Sie bestmögliche Ergebnis erzielen wollen oder dass Sie zu unrecht einer Straftat beschuldigt werden, die Sie gar nicht begangen haben. Oft ist anwaltliche Hilfe unerlässlich.

In unserer hektischen Gesellschaft kann es leicht passieren, dass Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren werden. Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit und schon haben Sie z.B. einen Verkehrsunfall verschuldet. Das Fahrzeug des Unfallgegners ist Schrott und der Fahrer des Fahrzeugs klagt über starke Kopfschmerzen und Übelkeit......

Heute schon ein alltäglicher Vorgang, der jedoch auch strafrechlich relevant ist. Es droht ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung! Aber nicht nur bei einer von Ihnen begangenen Straftat, ist oft anwaltlicher Rat erforderlich. Auch dann, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, kann es sinnvoll sein, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen, um Ihre Recht, z.B. als Nebenkläger im Strafverfahren gegen den Täter oder aber als Geschädigter geltend zu machen. Darüber hinaus sind wir für Sie als Zeugenbeistand tätig, wenn die Gefahr besteht, dass Sie sich einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen, wenn Sie als Zeuge aussagen.

Wir vertreten Sie weiter in allen gegen Sie eingeleiteten Ordnungswidrikeiten-Verfahren.

Sei es, dass Sie bei "rot" über die Ampel gegangen oder mit Ihrem Pkw "geblitzt" wurden, weil Sie zu schnell gefahren sind, Müll "entsorgt" haben oder ähnliches, anwaltlicher Beistand ist oft hilfreich. Häufig genügt schon die Beantragung von Akteneinsicht durch einen Anwalt, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder aber den Gang des Verfahrens positiv für Sie zu beeinflussen.

Sprechen Sie uns an.

 

 

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