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Zwangsvollstreckung

Sie haben einen Titel, der Ihnen eine Forderung zuspricht, doch der Schuldner zahlt nicht.... Es bleibt Ihnen in diesem Fall nur, die Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Die Einleitung der Zwangsvollstreckung ist jedoch für Laien kaum zu bewältigen

Deshalb erledigen wir das für Sie. Wir prüfen, ob der Schuldner bereits die eidesstattliche Versicherung abgelegt hat oder gar ein Insolvenzverfahren anhängig ist.

Wir versuchen, Ihre Forderung z.B. durch Konten- oder Gehaltspfändung oder durch Eintragung einer Hypothek beizutreiben. Austauschpfändung, Taschenpfändung oder Auslandsvollstreckung sind für uns keine Fremdwörter, sondern Teil unserer täglichen Arbeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Wir bedienen uns dabei z.B. des Mittels des vorläufigen Zahlungsverbotes sowie weiterer Zwangsmaßnahmen, um den Schuldner zur Zahlung der Ihnen zustehenden Forderung anzuhalten.

Wenn nötig treiben wir das Verfahren auf Ihren Wunsch hin bis zu einem Insolvenzverfahren und melden Ihre Forderung zur Insolvenztabelle an.

 

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